Hundeführerschein Niedersachsen
Bei uns können Sie die Sachkundenachweisprüfung in Theorie und Praxis ablegen!
Ab dem 1. Juli 2013 müssen Hundehalter ihre Sachkunde nachweisen.
Hundehalter/innen, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen.
Die theoretische Prüfung ist vor Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.
Nähere Informationen finden Sie auch unter:
Gerne sind wir Ihnen bei der Vorbereitung für die Theorie und Praxis behilflich!
Sprechen Sie uns gerne an!
Prüfungstermine nach vorheriger tel. Absprache!
Trainingszentrum für Hund & Halter
Lübberstedter Weg 17 – 19
27729 Axstedt